Grüße nach Rheinhessen. Aus gut informierter Quelle weiß ich, dass die Gewinnchancen recht groß sind. Sollte Interesse an den Tickets bestehen, reicht eine ernstgemeinte Email an die genannte Adresse. Den ganzen rechtlichen Schnickschnack habe hinuzgefügt, da in dem Falle leider unvermeidbar.
Grüße
Ben
P.S. Dies soll keine Werbung für die Produkte sein, sondern Euch die Möglichkeit geben mit größerer Wahrscheinlichkeit als bei der UEFA (oder anderen Quellen) an Tickets zu kommen...
DER ERSTE KONTAKT ZU COCA-COLA
- UND GLEICH EIN AUSLANDSEINSATZ!
Wir schicken Mitarbeiter gern ins Ausland. Jetzt sogar,
bevor sie für uns arbeiten: Coca-Cola verlost 3 x 2 Tickets
für das Spiel Deutschland gegen Kroatien in Klagenfurt!
Verraten Sie uns bitte: Was macht einen Arbeitgeber für Sie attraktiv?
Schicken Sie die Antwort bis 15.5.2008 an bewerbungen@eur.ko.com (Betreff: Coca-Cola
UEFA EURO 2008 Gewinnspiel), und mit etwas Glück sehen Sie bald Ballack bei der Arbeit zu.
*Der Gewinner wird unter allen Einsendungen ausgelost und erklärt sich bereit, nach dem Spielbesuch einen kurzen Bericht auf coke.de zu verfassen. Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren
vollen Namen sowie Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht und Beschäftigungsverhältnis an. Personen unter 18 Jahren können nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Auch die zweite Person
muss volljährig sein. Der Gewinner erhält mit der Gewinnbenachrichtigung die Teilnahmebedingungen, die er von ihm und seiner Begleitperson unterzeichnet gemeinsam mit Kopien
der beiden Personalausweise (mindestens gültig bis Dezember 2008) an Coca-Cola zu senden hat. Der Gewinner erkennt die Akkreditierungsbedingungen für Besuche von UEFA-Spielen
an (einsehbar unterlink les/631478.pdf) und erklärt sich einverstanden, dass Coca-Cola seine und die Daten der Begleitperson der UEFA zur Akkreditierung übermittelt.
Sollte der Gewinner die erforderlichen Daten und Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen oder die von der UEFA gestellten Akkreditierungsbedingungen nicht erfüllen,
verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird unter den restlichen Teilnehmern erneut ein Gewinner im Losverfahren ermittelt. Die Anreise ist kein Bestandteil des Gewinns. Soweit rechtlich zulässig
und soweit Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, wird gegenüber Coca-Cola, sowie Beauftragten, Mitarbeitern und Bevollmächtigten auf jegliche Haftungsansprüche
verzichtet, die mit dem Besuch des Spiels oder der Anreise zum Spielort im Zusammenhang stehen. Coca-Cola, Coke und die Konturfl asche sind eingetragene Schutzmarken der
The Coca-Cola Company. Coca-Cola ist koffeinhaltig.


